Der Vertrag von Ripen

Der Vertrag von Ripen vom 5. März 1460

ripen_bemaltUm unsere Landesgruppe öffentlichkeitswirksamer präsentieren zu können, beschlossen wir, unseren SF K.-W. Rieger zu bitten, in seiner Offizin für uns eine Kleinserie mit einem Thema der Schleswig-Holsteinischen Geschichte aufzulegen.

Ein sehr interessantes Thema fanden wir auf dem Gemälde von August Thomsen um 1865 auf Schloss Glücksburg: König Christian I übergibt die Urkunde. Wir fanden eine Abbildung des Gemäldes in der Ausgabe Mai/Juni 2010 des Magazins Schleswig-Holstein in einem Artikel von Prof. Dr. Detlev Kraack, den Sie [hier] abrufen können und den ich im Folgenden zitiere.

Warum ist nun gerade diese Szene so wichtig für die Schleswig-Holsteinische Geschichte?

Jeder kennt den Ausspruch:
Op ewich ungedeelt!

um genau zu sein heisst es:
Dat se bliven ewich tosamende ungedelt-

Bemalt 2Dieser geht auf eben dieses Ereignis zurück. Am 5. März 1460 „bedankt“ der dänische König Christian I aus dem Hause Oldenburg sich bei den Mächtigen der beiden Landesteile ausschnitt2 (1)für seine Erhebung zum Grafen von Holstein und zum Herzog von Schleswig durch die Verleihung diverser Privilegien. Hierbei für uns am wichtigsten: Christian I lässt sich nicht in seiner Funktion als dänischer König, sondern als geeigneter Kandidat erheben. Daraus ergibt sich dann das Versprechen, dass es zu keinen weiteren Teilungen der beiden Landesteile kommen sollte.
Anders als bei anderen Verträgen dieser Art hat zumindest der Zusammenhalt der Landesteile Schleswig und Holstein weitgehend die Jahrhunderte überdauert.

Die hier gezeigten Figuren sind von Karl-Werner Rieger gezeichnet und graviert und können in seiner Offizin bezogen werden.

Text: Olaf Werner
Photos + Bemalung: Familie Rieger